Für Pflegebedürftige und deren Angehörigen

Stichwortliste zum Bereich der häuslichen Pflege

24-Stunden-Pflege
Rund-um-die-Uhr-Betreuung, oft durch Betreuungskräfte aus dem Ausland.

Angehörigenschulung; Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Schulungen für pflegende Angehörige, um Pflegekenntnisse zu erwerben oder zu vertiefen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach § 45a SGB XI)
Dienstleistungen wie Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder Betreuung zur Entlastung.

Außergewöhnliche Belastungen
Absetzbarkeit von Pflegekosten, wenn diese nicht durch Versicherungen oder andere Leistungen gedeckt sind (z. B. Fahrtkosten, Umbauten).

Behinderten-Pauschbetrag
Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung, abhängig vom Grad der Behinderung.

Demenzbetreuung
Spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz, oft mit Fokus auf Aktivierung und Orientierung.

Elternpflege
In einigen Fällen können Elternzeitregelungen genutzt werden, wenn die Pflege von eigenen Kindern betroffen ist.

Entlastungsbetrag
Monatlicher Zuschuss für Pflegebedürftige zur Entlastung im Alltag (z. B. Haushaltshilfen).

Familienpflegezeit
Möglichkeit, die Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Haushaltshilfen oder Alltagsunterstützung (20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr).

Hilfsmittel
Die Pflegekassen finanzieren im Rahmen der Pflegeversicherung eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Hospizdienst
Betreuung und Begleitung sterbender Menschen sowie deren Angehörigen.

Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit
Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit oder bis zu zwei Jahre Familienpflegezeit mit einer teilweisen Freistellung zu kombinieren, ggf. mit zinslosem Darlehen.

Kurzzeitpflege
Stationäre Pflege für eine begrenzte Zeit, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

MD; Medizinischer Dienst
Der Pfelgegrad wird durch den MD ermittelt. Die Verlinkung führt Sie zu Informationen, wie man sich auf ein Gespräch vorbereiten kann.

Nachtpflege
Betreuung in einer Pflegeeinrichtung während der Nachtstunden.

Palliativpflege
Spezialisierte Pflege für schwerkranke Menschen mit Fokus auf Schmerzlinderung und Lebensqualität.

Patientenverfügung
Schriftliche Festlegung von Behandlungswünschen im Voraus für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.

Pflegeberatung
Beratung durch Pflegekassen oder Pflegedienste zur Unterstützung bei der Organisation von Pflege.

Pflegegeld
Finanzielle Leistung der Pflegekasse für pflegende Angehörige, je nach Pflegegrad.

Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade, die den Umfang der Unterstützung definieren.

Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern (z. B. Pflegebetten, Inkontinenzmaterial).

Pflege-Pauschbetrag
Steuerlicher Freibetrag für Personen, die einen Angehörigen unentgeltlich pflegen:
Pflegegrad 2 - 600€; Pflegegrad 3 - 1.100€; Pflegegrad 4 und 5 - 1.800€

Pflegesachleistungen
Leistungen der Pflegekasse zur Finanzierung professioneller Pflegedienste.

Pflegedokumentation
Schriftliche Aufzeichnung der Pflegeleistungen und des Zustands der pflegebedürftigen Person.

Pflegeunterstützungsgeld
Lohnersatzleistung bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung für die Organisation der Pflege (bis zu 10 Arbeitstage, 90 % des Nettogehalts).

Pflegeversicherung
Pflichtversicherung, die Leistungen für Pflegebedürftige bereitstellt.

Pflegezeitgesetz
Gesetzliche Regelung, die Angehörigen ermöglicht, bis zu 10 Tage frei zu nehmen, um eine Pflege zu organisieren.

Rentenansprüche für Pflegeperson
Soziale Absicherung durch Rentenversicherungsbeiträge, die von der Pflegekasse übernommen werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Selbsthilfegruppen
Austausch und Unterstützung für pflegende Angehörige in Gruppen mit ähnlichen Erfahrungen.

Tagespflege
Betreuung in einer Pflegeeinrichtung während des Tages, Rückkehr nach Hause abends.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Berufstätigkeit wegen der Pflege eines Angehörigen aufgegeben wurde und eine Rückkehr in den Beruf geplant ist.

Verhinderungspflege
Kurzzeitige Ersatzpflege, wenn die pflegende Person verhindert ist (z. B. durch Krankheit oder Urlaub).

Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigung einer Person, rechtliche Entscheidungen im Pflegefall zu treffen.

Wohnraumanpassung
Maßnahmen zur Anpassung der Wohnung an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad).

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