Eine Pflegeperson, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche erwerben. Die Beiträge zur Rentenversicherung übernimmt in diesen Fällen die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
1. Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht
Pflegende Personen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn:
2. Beitragshöhe und Anrechnung auf die Rente
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person sowie dem Pflegeaufwand. Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen zahlt Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis eines fiktiven Einkommens, das sich aus dem Pflegegrad und der Anzahl der Pflegepersonen ergibt.
3. Rentenrechtliche Auswirkungen
4. Antragsstellung
Die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht automatisch gezahlt. Die Pflegeperson muss dies bei der Pflegekasse der gepflegten Person beantragen. Dafür ist in der Regel das Formular „Meldung zur Sozialversicherung“ erforderlich.
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