Wie bereite ich mich auf ein Gespräch mit dem Medizinischen Dienst vor?

Vor, während und nach dem Gespräch

Ein Gespräch mit dem Medizinischen Dienst (MD) zur Feststellung eines Pflegegrades ist ein entscheidender Schritt, um die notwendige Unterstützung zu erhalten. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft dabei, den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt einschätzen zu lassen. Hier sind einige Tipps, wie Sie sich optimal auf das Gespräch vorbereiten können:

1. Dokumentation des Pflegebedarfs

  • Pflegeprotokoll führen: Dokumentieren Sie mindestens 1–2 Wochen lang alle täglichen Pflegeaufgaben. Halten Sie genau fest, welche Unterstützung benötigt wird (z. B. bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Haushaltsführung) und wie viel Zeit dafür erforderlich ist.
  • Beschreiben Sie Einschränkungen: Notieren Sie, welche Schwierigkeiten es gibt, z. B. beim An- und Ausziehen, Treppensteigen oder bei der Orientierung.

2. Medizinische Unterlagen sammeln

  • Ärztliche Berichte: Bereiten Sie alle relevanten Arztberichte, Diagnosen und Krankenhausentlassungsberichte vor.
  • Medikationsplan: Halten Sie eine aktuelle Liste aller Medikamente bereit.
  • Gutachten oder Bescheinigungen: Falls es bereits Berichte von Fachärztinnen und Fachärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten gibt, nehmen Sie diese ebenfalls mit.

3. Alltagssituationen schildern

  • Keine Beschönigungen: Erklären Sie realistisch, welche Unterstützung notwendig ist. Zeigen Sie offen, wie die Einschränkungen den Alltag erschweren. Es ist wichtig, die Situation so darzustellen, wie sie tatsächlich ist – auch wenn dies unangenehm erscheint.
  • Pflegeperson einbeziehen: Falls eine Pflegeperson (z. B. Angehörige) unterstützt, sollte diese beim Gespräch anwesend sein und den Pflegeaufwand beschreiben.

4. Kriterien für den Pflegegrad kennen (siehe auch ergänzende Informationen weiter unten)

Machen Sie sich mit den Kriterien für die Einstufung vertraut. Die Begutachtung orientiert sich an sechs Bereichen:

  1. Mobilität – z. B. selbstständiges Aufstehen, Fortbewegen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Verständigung.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. Ängste, Unruhe.
  4. Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Essen.
  5. Umgang mit Krankheit und Therapie – z. B. Medikamente, Arztbesuche.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – z. B. Freizeitgestaltung.

5. Wohnumfeld berücksichtigen

Falls es besondere Herausforderungen im Wohnumfeld gibt (z. B. Treppen ohne Aufzug, enge Badezimmer), sollten Sie dies ansprechen, da solche Umstände den Pflegeaufwand erhöhen können.

6. Unterstützung beim Termin

  • Angehörige oder Pflegeberater einladen: Es kann hilfreich sein, eine vertraute Person mitzunehmen, die die Situation bestätigen und ergänzen kann.
  • Pflegedienst einbeziehen: Falls ein Pflegedienst involviert ist, kann dieser wichtige Informationen zum Pflegebedarf liefern.

7. Notizen für das Gespräch machen

  • Erstellen Sie eine Liste mit allen relevanten Punkten, die Sie ansprechen möchten.
  • Notieren Sie sich Beispiele für typische Alltagssituationen, um diese anschaulich zu schildern.

8. Während des Gesprächs

  • Geduldig erklären: Beschreiben Sie den Alltag so detailliert wie möglich.
  • Zusammenarbeit zeigen: Seien Sie offen für Nachfragen und erklären Sie Probleme verständlich.
  • Keine Angst vor Emotionen: Es ist völlig in Ordnung, wenn das Gespräch emotional wird – dies zeigt, wie belastend die Situation sein kann.

Mit diesen Schritten können Sie sicherstellen, dass die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes einen umfassenden Eindruck von der Pflegesituation erhalten und der Pflegegrad korrekt festgelegt wird. Sollten Sie unsicher sein, können Sie vorab eine Beratung durch einen Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Erläuterungen zu Ziffer 4:

Die Kriterien zur Feststellung eines Pflegegrades werden nach einem Punktesystem gewichtet. Je nach Schweregrad der Einschränkungen in den einzelnen Bereichen werden Punkte vergeben, die anschließend unterschiedlich stark gewichtet werden. Diese Gewichtung ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad.

Hier ist die Gewichtung der sechs Bereiche, die im Begutachtungsinstrument (NBA – Neues Begutachtungsassessment) verwendet werden:

1. Mobilität (10 % Gewichtung)

  • Hier wird bewertet, wie selbstständig die betroffene Person sich fortbewegen, ihre Körperposition verändern oder Transfers (z. B. vom Bett zum Rollstuhl) durchführen kann.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 % Gewichtung)

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %):
    • Orientierung (örtlich, zeitlich, personell)
    • Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen
    • Verständigung mit anderen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %):
    • Unruhe, Ängste, Aggressionen, nächtliche Unruhe
    • Selbstschädigendes Verhalten oder depressive Verstimmungen

3. Selbstversorgung (40 % Gewichtung)

  • Hier geht es um die Fähigkeiten der betroffenen Person, alltägliche Grundbedürfnisse zu erfüllen, z. B.:
    • Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen)
    • Nahrungsaufnahme (Essen, Trinken)
    • Ausscheidungen (Toilettengang, Inkontinenzversorgung)

4. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 % Gewichtung)

  • Hier wird beurteilt, wie gut die Person ihre Krankheit und Therapien bewältigen kann, z. B.:
    • Einnahme von Medikamenten
    • Kontrollbesuche beim Arzt
    • Umgang mit Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Prothesen)
    • Verbandswechsel oder Wundversorgung

5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung)

  • Bewertet wird, ob die Person in der Lage ist, den Tagesablauf eigenständig zu planen und soziale Kontakte zu pflegen.

6. Außerhäusliche Aktivitäten / Haushaltsführung

Dieser Bereich wird nicht mehr direkt in die Berechnung einbezogen, sondern im Rahmen der anderen Kriterien berücksichtigt.

Zusammenfassung der Gewichtung:

  • Mobilität: 10 %
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15 % (jeweils 7,5 %)
  • Selbstversorgung: 40 %
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 20 %
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 %

Berechnung des Pflegegrades:

Die Punkte aus den einzelnen Bereichen werden entsprechend der Gewichtung addiert. Daraus ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der zu einem Pflegegrad führt:

  • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
  • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
  • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3
  • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4
  • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

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