Ein Gespräch mit dem Medizinischen Dienst (MD) zur Feststellung eines Pflegegrades ist ein entscheidender Schritt, um die notwendige Unterstützung zu erhalten. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft dabei, den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt einschätzen zu lassen. Hier sind einige Tipps, wie Sie sich optimal auf das Gespräch vorbereiten können:
1. Dokumentation des Pflegebedarfs
2. Medizinische Unterlagen sammeln
3. Alltagssituationen schildern
4. Kriterien für den Pflegegrad kennen (siehe auch ergänzende Informationen weiter unten)
Machen Sie sich mit den Kriterien für die Einstufung vertraut. Die Begutachtung orientiert sich an sechs Bereichen:
5. Wohnumfeld berücksichtigen
Falls es besondere Herausforderungen im Wohnumfeld gibt (z. B. Treppen ohne Aufzug, enge Badezimmer), sollten Sie dies ansprechen, da solche Umstände den Pflegeaufwand erhöhen können.
6. Unterstützung beim Termin
7. Notizen für das Gespräch machen
8. Während des Gesprächs
Mit diesen Schritten können Sie sicherstellen, dass die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes einen umfassenden Eindruck von der Pflegesituation erhalten und der Pflegegrad korrekt festgelegt wird. Sollten Sie unsicher sein, können Sie vorab eine Beratung durch einen Pflegestützpunkt oder eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Erläuterungen zu Ziffer 4:
Die Kriterien zur Feststellung eines Pflegegrades werden nach einem Punktesystem gewichtet. Je nach Schweregrad der Einschränkungen in den einzelnen Bereichen werden Punkte vergeben, die anschließend unterschiedlich stark gewichtet werden. Diese Gewichtung ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad.
Hier ist die Gewichtung der sechs Bereiche, die im Begutachtungsinstrument (NBA – Neues Begutachtungsassessment) verwendet werden:
1. Mobilität (10 % Gewichtung)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 % Gewichtung)
3. Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
4. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 % Gewichtung)
5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 % Gewichtung)
6. Außerhäusliche Aktivitäten / Haushaltsführung
Dieser Bereich wird nicht mehr direkt in die Berechnung einbezogen, sondern im Rahmen der anderen Kriterien berücksichtigt.
Zusammenfassung der Gewichtung:
Berechnung des Pflegegrades:
Die Punkte aus den einzelnen Bereichen werden entsprechend der Gewichtung addiert. Daraus ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der zu einem Pflegegrad führt:
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