Übersicht über Hilfsmittel
Die Pflegekassen finanzieren im Rahmen der Pflegeversicherung eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Diese Hilfsmittel lassen sich in technische Hilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel unterteilen.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Hilfsmittel sind meist kostenintensiv und können leihweise oder dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Beispiele sind:
- Betten und Zubehör:
- Pflegebetten (elektrisch verstellbar)
- Antidekubitusmatratzen
- Mobilitätshilfen:
- Rollstühle
- Rollatoren
- Aufstehhilfen
- Hebe- und Transferhilfen:
- Patientenlifter
- Transfergurte
- Hygienehilfen:
- Toilettenstühle
- Duschhocker/-sitze
- Notrufsysteme:
- Hausnotrufgeräte
Sonstige:
- Türschwellenrampen
- Haltegriffe
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Diese werden für die tägliche Pflege benötigt und können in der Regel bis zu einem Betrag bis zu 42 Euro monatlich erstattet werden. Beispiele sind:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel
- Fingerlinge
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Person muss einen Pflegegrad (1 bis 5) haben.
Das Hilfsmittel muss medizinisch notwendig sein und die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständige Lebensführung fördern.
Das Hilfsmittel sollte im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen aufgeführt sein.
Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen.
Antragstellung
Technische Hilfsmittel:
Müssen in der Regel beantragt werden.
Oft wird hierfür ein ärztliches Rezept oder eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes benötigt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Können unkompliziert über einen Antrag bei der Pflegekasse bezogen werden.
Für eine Reihe von Hilfsmitteln kann ich als Pflegeberaterin eine Empfehlung erstellen, die direkt beim Lieferanten eingereicht werden kann.